Was ist zu beachten?

Eine Sprachtherapie wird vom Arzt verordnet.

Die Sprachtherapie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention.

In der Regel werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr müssen zusätzlich einen Eigenanteil von 10% bezahlen, es sei denn, sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit. Individuell können wir auch von Selbstzahlern in Anspruch genommen werden. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Literatur

Barmer Ersatzkasse, Sprich mit mir - Mehr Zeit für Kinder, Pestalozzi-Verlag Erlangen
Barmer Ersatzkasse, Familien in Bewegung – Mehr Zeit für Kinder, Pestalozzi Verlag Erlangen
Zollinger, B., Wenn Kinder die Sprache nicht entdecken, Haupt – Bern-Stuttgart-Wien
Zollinger, B., Die Entdeckung der Sprache, Bern – Stuttgart –
Wien Roß, G. & Erker, R.: Lustiges Sprechzeichnen, Patlochverlag, München

Links

Informationen zum deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten: www.dbs-ev.de
Informationen zum Studium der Logopädie (Bachelor NL) findet man auf der Internetpräsentation der Europa-Fachholschule: www.fh-fresenius.de
Informationen zu den technischen Geräten zur Förderung der auditiven Wahrnehmung findet man unter AUDIVA GmbH K, Behlenstr.3, D-79400 Kandern-Holzen www.audiva.de
Begleitende und unterstützende Kinder- und Jugendangebote findet man unter: www.vhs-hochtaunus.de

kontakt